Mit Wirkung zum 01.04.2020 wurde von den zuständigen Gremien der neue EBM 2020 mit tiefgreifenden Veränderungen für die Vergütung insbesondere der technisch geprägten Arztpraxen beschlossen. Die in diesem Kontext getätigten Verlautbarungen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Umsetzung sind nicht eindeutig und lassen viele Fragen offen.
Diese Fragen adressiert MEDCON im nachfolgenden Anschreiben an Herrn Dr. Schmidt, Landesvorsitzender Hessen im Berufsverband Deutscher Radiologen.
Offener Brief an BDR LV Hessen
Für alle Rückfragen erreichen Sie Herrn Dreßler unter dressler@medcon.de oder 0611 / 94 58 648-1.